Niemand hat entschieden, dass dein Wearable kein Medizinprodukt ist
Frag, wer entschieden hat, dass die App, die deinen Puls liest, kein Medizinprodukt ist — in den meisten Unternehmen lautet die ehrliche Antwort: niemand. Kein Jurist, kein Entwickler, keine Behörde. Die Einstufung ergibt sich daraus, was der Hersteller über sein Produkt sagt, und im EU-Recht gehört dazu der Satz auf der Preisseite. Sie wird also in einer Textabnahme entschieden, von Leuten, die nicht wissen, dass sie das gerade tun.
Auf dieser Seite
- Die Verordnung nennt Software, und sie ist weiter gefasst als gedacht
- Und die Zweckbestimmung liest man in deinem Marketing
- Unterdessen verändert die Ausgabe sehr wohl, was Menschen tun
- Also: ein Produkt, das Verhalten beeinflusst, eingestuft durch die eigene Werbung
- Was dieses Produkt zu tun ablehnt
- Nichts davon ist ein juristisches Argument
- Häufige Fragen
Die Verordnung nennt Software, und sie ist weiter gefasst als gedacht
Die Verordnung (EU) 2017/745 definiert das Medizinprodukt in Artikel 2, und Software steht in der Liste dessen, was eines sein kann — neben Instrumenten und Implantaten. Die Falle ist die Liste der Zweckbestimmungen. Fast alle nehmen an, es gehe um Behandlung. Sie umfasst auch *Überwachung, Vorhersage und Prognose* einer Krankheit — und „Überwachung" ist genau das Wort, mit dem sich ein Wearable-Unternehmen an einem guten Tag selbst beschreiben würde.
Nichts an dieser Definition hängt davon ab, wie ausgefeilt die Software ist, welche Sensoren sie nutzt oder ob eine Ärztin beteiligt ist. Es hängt daran, was das Ding tun soll.
Und die Zweckbestimmung liest man in deinem Marketing
Das ist der überraschende Teil. Artikel 2 definiert die Zweckbestimmung als die Verwendung, für die ein Produkt bestimmt ist, gemäß den Angaben des Herstellers: auf der Kennzeichnung, in der Gebrauchsanweisung sowie in Werbe- oder Verkaufsmaterialien oder -angaben.
Werbematerial. Verkaufsmaterial. Angaben. Eine Landingpage ist alles drei. Eine Retention-Mail auch, ein Onboarding-Screen, ein Pressezitat, der Post eines Gründers. Die Grenze zwischen Wellness-App und reguliertem Produkt zieht nicht die Technik: Sie zieht ein Satz, den jemand zur Conversion-Steigerung geschrieben hat, in einer Sitzung ohne Entwickler — und die Verordnung liest diesen Satz als Beleg.
Deshalb schreibt die ganze Kategorie gleich. „Nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu diagnostizieren, zu behandeln, zu heilen oder zu verhüten" ist kein juristisches Ornament. Es ist der Hersteller, der sich weigert, eine Zweckbestimmung anzugeben, die sein eigenes Produkt einstufen würde.
Unterdessen verändert die Ausgabe sehr wohl, was Menschen tun
Es wäre bequem zu behaupten, nichts davon zähle, weil ohnehin niemand wirklich auf einen Ring hört. Das sagt die klinische Literatur nicht. 2017 veröffentlichten Baron und Kolleginnen eine Fallserie, die die Orthosomnie benannte: Patientinnen, die beunruhigt über ihre Tracker-Daten in die Sprechstunde kamen, überzeugt, ihr Schlaf sei kaputt, weil eine App das gesagt hatte — und vor Sorge schlechter schliefen. Manche widersetzten sich dem ärztlichen Rat zugunsten der Zahl am Handgelenk.
Das ist eine kleine Fallserie, keine Bevölkerungsschätzung, und sie darf nicht dazu aufgeblasen werden. Aber sie ist veröffentlichter, begutachteter Beleg dafür, dass diese Ausgabe den entscheidenden Teil eines Menschen erreicht. Wer je gesehen hat, wie jemand wegen eines niedrigen Werts eine Einheit ausfallen ließ, wusste es schon. Die Literatur verhindert nur, dass man es wegwischt.
Also: ein Produkt, das Verhalten beeinflusst, eingestuft durch die eigene Werbung
Leg beide Hälften nebeneinander. Die Ausgabe erreicht nachweislich das Verhalten. Die Einstufung entscheidet die Werbesprache des Herstellers selbst. Und in keinem normalen Produktprozess gibt es einen Schritt, an dem jemand prüft, ob das Zweite das Erste stillschweigend eingeholt hat.
Das ist das Unbehagliche daran, und es ist kein Skandal — es ist eine strukturelle Lücke. Niemand handelt fahrlässig. Die Entscheidung hat schlicht keinen Eigentümer, und Entscheidungen ohne Eigentümer trifft, wer den Text schreibt.
Was dieses Produkt zu tun ablehnt
Wir bauen so etwas. Statt einer Meinung darüber, wo die Grenze liegen sollte, hier, wo wir unsere gezogen haben: im Code, nicht in einem Absatz.
*Wenn ein Gerät deinen Herzschlag vorgibt, hört Vitra auf, daraus Schlüsse zu ziehen.* Sag ihm, du hast einen Herzschrittmacher, einen ICD oder Betablocker: Es zeigt HRV und Ruhepuls weiter — es sind deine Zahlen — liest sie aber nicht mehr als Zustand des Nervensystems oder als Fitness und nimmt sie aus deinen Scores heraus. Eine Zahl, die dein Körper nicht setzt, ist kein Befund über deine Erholung, und ein selbstsicheres Urteil darüber jeden Morgen ist schlechter als keins.
*Es hält die heutigen Scores zurück, bis du deinen eigenen Morgen bewertet hast.* Optional, standardmäßig aus. Der Grund: Ein zuerst gelesener Score färbt, wie du danach antwortest, und eine verankerte Selbsteinschätzung lässt sich mit nichts vergleichen. Nur so lässt sich herausfinden, ob der Ring dir zustimmt — und dafür muss die App zuerst schweigen.
*Jede Messung trägt eine Zeile, die sagt, woraus sie besteht. Die Score-Seiten tragen bewusst keine* — denn ein Score ist die Zusammenfassung anderer Zahlen, nicht die Messung von irgendetwas, und ihn zu erklären hieße, ihn zu adeln.
Nichts davon ist ein juristisches Argument
Um es klar zu sagen, da dieser Text von Aussagen und ihren Folgen handelt: Vitra ist kein Medizinprodukt. Was es zeigt, ist keine Diagnose, kein Rezept und kein Ersatz für ärztlichen Rat. Wenn dich etwas an deiner Gesundheit beunruhigt, frag eine Ärztin. Die obigen Verweigerungen sind Produktentscheidungen darüber, was Software zu behaupten wagen sollte; sie sind keine Compliance-Strategie, und wir tun nicht so, als stuften sie irgendetwas ein.
Die Frage im Titel gilt der Kategorie, nicht uns. Wenn du so etwas baust, ist die brauchbare Fassung eng: Wer genau hat den Satz oben auf deiner Preisseite freigegeben — und hat ihn jemand gefragt, was er bedeutet?
Häufige Fragen
- Regulation (EU) 2017/745, Article 2: 'software' is named in the definition of a medical device, the listed purposes include monitoring, prediction and prognosis, and 'intended purpose' is read from the manufacturer's own promotional or sales materials or statements
- Baron et al. (2017): the case series that named orthosomnia — patients whose pursuit of perfect tracker numbers was itself making their sleep worse
Pedro Thomaz entwickelt Vitra, eine Desktop-App, die Oura-Daten gegen die eigene Baseline liest statt gegen einen Bevölkerungsdurchschnitt. Er trägt seit Jahren täglich einen Ring und sieht sich dieselben Zahlen jeden Morgen an — daher stammt das meiste, was hier steht. Vitra ist kein Medizinprodukt, und nichts in diesem Blog ist medizinische Beratung.
Lokale KI auf deinem Mac oder PC. Einmalkauf, 7-Tage-Test, kein Vitra-Abo.
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